24.01.2018 · Fachbeitrag · Abrechnung
Können neben der PZR Kassenleistungen wie die BEMA-Nrn. 10, 49, 105 und 107 berechnet werden?
| Frage: „Können bei einem GKV-Patienten neben der privat nach GOZ-Nr. 1040 abzurechnenden professionellen Zahnreinigung (PZR) zusätzlich noch BEMA-Leistungen angesetzt werden wie z. B. die Nrn. 10, 49, 107 und 105?“ |
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