25.04.2017 · Fachbeitrag · Abrechnung
Revision einer Wurzelfüllung an 41 statt an 43: Wird es dadurch Kassenleistung?
| Frage: „In AAZ 09/2014, Seite 6 ff., haben Sie beispielhaft u. a. auch über die Revision einer Wurzelfüllung als Privatleistung berichtet (Befund 43, 45 kariös, insuffiziente Brücke; apikale Veränderung an 43 bei nicht randständig vorhandener Wurzelfüllung). Was würde gelten, wenn bei insuffizienter Brücke anstatt des 43 der 41 revidiert werden müsste, also die Abrechnung auf Basis des folgenden Befundes erfolgt: Ist die Revision in diesem Fall Kassenleistung?“ |
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