· Außervertragliche Leistungen
In-Office-Bleaching ‒ was ist bei der Abrechnung zu beachten?
| FRAGE: „ Wir machen zum ersten Mal ‚In-Office-Bleaching‘. Was können wir zum Abrechnen ansetzen und welche Kosten pro Zahn?“ |
Antwort: Die Leistung „In-Office Bleaching“ ist im BEMA nicht enthalten und kann deshalb nicht zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Die Berechnung erfolgt als Privatleistung. Vor der Erbringung dieser außervertraglichen Leistungen ist eine schriftliche Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z mit dem Versicherten zu treffen.
Da das „In-Office Bleaching“ jedoch auch weder in der GOZ noch in der GOÄ abgebildet ist, kann diese Leistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als Analogleistung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes.
Da es sich in der Regel dabei um eine kosmetische Leistung handelt, die über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgeht, darf der Zahnarzt das Office-Bleaching nur auf ausdrückliches Verlangen des Patienten erbringen und abrechnen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ). Die Leistungen müssen in einem Heil- und Kostenplan vorab schriftlich vereinbart werden ‒ so fordert es § 2 Abs. 3 der GOZ.
| |
Leistung | GOZ/GOÄ |
Beratung über die verschiedenen Bleachingverfahren, Behandlungsablauf und Kosten | Ä1 |
Aufstellen eines Kostenvoranschlags für gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 GOZ medizinisch nicht notwendige Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ | 0030 |
Individuelle Zahnfarbbestimmung auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2197 GOZ (adhäsive Befestigung) | 2197a |
Anlegen Gingivaprotector und Auftragen des Bleichgels, Aktivierung mittels spezieller UV-Lampe auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 9100 GOZ (Augmentation des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) | 2 x 9100a |
Kontrolle Zahnfarbe nach Anwendung Bleachingschiene auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2197 GOZ adhäsive Befestigung | Nr. 2197a |
Materialkosten für das Bleachinggel |
Weiterführender Hinweis
- Wie ist das In-Office-Bleaching und das intrakanaläre Bleaching abzurechnen? (AAZ 01/2021, Seite 14).