· Fachbeitrag · Endodontie
Bei einer 03 neben der Trep und VitE eine med (34) und WK (32) abrechenbar?
| FRAGE: „ Kann ich bei einer 03 neben der Trep und VitE eine med (34) und eine WK (32) abrechnen? Es erfolgte keine Weiterbehandlung.“ |
Antwort: Eine besondere Ziffer für eine unvollendete Wurzelbehandlung ist im Bema nicht enthalten. Die Abrechnung endet bei der Bema-Ziffer, die zuletzt ausgeführt wurde, zum Beispiel der Nr. 32 („Aufbereiten des Wurzelkanalsystems“) oder der Nr. 34 („Medikamentöse Einlage“), wenn der Patient danach nicht mehr zur weiteren Behandlung erschienen ist oder der Zahn unerwarteterweise doch extrahiert werden musste. Allerdings gilt auch in der Notdienstbehandlung das Wirtschaftlichkeitsgebot. Zu beachten ist: Entweder Trep oder VitE und nicht - wie geschildert - beides abrechnen. Grundsätzlich ist die Trepanation die Eröffnung der Pulpenhöhle als erster Schritt zur Wurzelbehandlung. Im Sinne der Leistungslegende der Nr. 31 kann die Trepanation nur bei der Eröffnung der Pulpenhöhle eines pulpentoten (devitalen) Zahnes durchgeführt werden. Ein Aufsuchen der Pulpa zum Zweck der Vitalexstirpation stellt demnach keine Trepanation nach Nr. 31 dar.