· Fachbeitrag · Festzuschüsse
Abrechnung einer Brücke bei Lückenschluss ‒ welcher Festzuschuss ist anzusetzen?
| FRAGE: „ Für unseren Patienten soll ein Heil- und Kostenplan für eine Brücke bei folgendem Befund erstellt werden: Es ist aber tatsächlich nur Platz für ein Brückenglied. Meine Frage: Wie erfolgt hier die richtige Antragstellung und welcher Festzuschuss ist anzusetzen?“ |
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TP | KM | ? | ? | KM | ||||||||||||
R | ? | ? | ? | ? | ||||||||||||
B | ww | f | f | ww | ||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 |
Antwort: Für die Berechnung der Gebührennummern und die Ermittlung der Festzuschüsse ist die topografische Lage der Zähne entscheidend. Es ist kritisch zu prüfen, bei welchem der fehlenden Zähne es sich tatsächlich um einen Lückenschluss handelt, da in diesem Fall die Gebührennummern und Festzuschüsse unterschiedlich ausfallen. Der Lückenschluss muss entsprechend im Befund eingetragen werden:
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