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  • · Fachbeitrag · Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Teleskopbrücke mit Palatinal-Bügel: Abrechnung?

    | Frage: „Wir planen eine Teleskopbrücke mit transversalem Palatinal-Bügel. Der Patient hat Restzähne 17, 13, 23, 26, die teleskopiert werden sollen als Teleskopbrücke mit palatinalem Bügel, sodass später bei weiterem Zahnverlust eine totale Prothese gemacht werden kann. Kann man zum Honorar für Teleskope und Brückenglieder zusätzlich Honorar für den Bügel berechnen?“ |

     

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    Antwort: Bei einer abnehmbaren Brücke mit Transversalbügel handelt es sich um eine andersartige Versorgung, da statt einer Teleskopprothese eine abnehmbare Brücke eingegliedert wird. Die Abrechnung: 4 x 227; 4 x 504; 4 x 508; 3 x 507; 1 x 521. Für den transversalen Bügel ist Nr. 521 (Modellgussprothese) berechenbar, da der Bügel als eine Teil-Basis Modellguss anzusehen ist. Es ergeben sich folgende Festzuschüsse: 2 x 1.1; 1 x 3.1; 2 x 3.2; 2 x 4.7.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 18 | ID 29688310