24.05.2017 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Genehmigungspflicht des HKP für „Stiftaufbau durch Zahnkrone“?
| Frage: „ Eine intakte Zahnkrone wurde aufgrund einer Wurzelbehandlung trepaniert. Nach Abschluss der endodontischen Behandlung ist der Zahn mit einem Stiftaufbau versorgt. Dafür habe ich die Befund-Nr. 1.4 als alleinige Leistung über den Heil- und Kostenplan mit dem Hinweis im Bemerkungsfeld ‚Stiftaufbau durch Zahnkrone‘ ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgerechnet. Hätte ich dies doch erst genehmigen lassen müssen? Wie wird das Verschließen der Trepanationsöffnung mit Kunststoff abgerechnet? Kann ich dies als Aufbaufüllung über den BEMA-Teil KCH unter der Nr. 13 abrechnen?“ |
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