03.08.2021 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Schwere Niereninsuffizienz als Indikation für Austausch der Amalgamfüllungen – wie ist das genau definiert?
| Frage: „ Die BEMA-Nrn. 13e–13h können u. a. abgerechnet werden, wenn wegen ‚schwerer Niereninsuffizienz‘ die Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich durch Kompositfüllungen ausgetauscht werden müssen. Wie ist eine schwere Niereninsuffizienz aber genau definiert? Liegt diese schon vor, wenn der Patient eingeschränkte Nierenfunktion hat? Und wenn der Patient nur noch eine Niere hat, die aber gut funktioniert? Ist das irgendwo genau definiert?“ |
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