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  • · Kassenabrechnung

    Wann sind Langzeitprovisorien über den BEMA-HKP abrechenbar?

    Bild: ©jozsitoeroe - stock.adobe.com

    | FRAGE: Eine Kollegin ist der Meinung, dass man in besonderen Fällen ein Langzeitprovisorium über den Heil- und Kostenplan (HKP) abrechnen kann. Mit welchen Begründungen kann ich das beantragen?“ |

     

    Antwort: Leistungsinhalt der BEMA-Nr. 19 ist die Herstellung der provisorischen Krone oder Brücke. Entsprechend der Abrechnungsbestimmung Nr. 3 ist ein vom Zahnarzt im direkten Verfahren hergestelltes Provisorium ausreichend. Das bedeutet: Laborgefertigte Langzeitprovisorien (BEL-Nr. 031 0) können nur unter gewissen Ausnahmeindikationen im Zusammenhang mit der BEMA-Nr. 19 berechnet werden. Zu diesen Ausnahmen gehören u. a.

    • eine längere Tragedauer nach chirurgischen Eingriffen oder Wurzelkanalbehandlungen,