· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Wie sind die Kosten für Einmal-Nickel-Titan-Instrumente zu berechnen?
| FRAGE: „Unsere gesetzlich versicherten Patienten wünschen die nötige Wurzelbehandlung (Abrechnung über Kasse) meist mit Nickel-Titan-Instrumenten/Einmalgebrauch. Wie können diese teuren Materialkosten von ca. 80 Euro berechnet werden?“ |
ANTWORT: Bei Berechnung dieser teuren Instrumente ist bei der Behandlung von Kassenpatienten zunächst zu prüfen, welche Abrechnungsvariante für den Patienten aufgrund der medizinischen Indikation oder auf Verlangen des Patienten infrage kommt.
Variante 1: Private Zusatzleistungen neben der GKV-Leistung
Der Patient erhält eine endodontische Behandlung, die den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt (also Abrechnung über die Krankenversichertenkarte), und wählt darüber hinaus Leistungen, die nicht Bestandteil des BEMA sind - wie zum Beispiel GOZ-Nr. 2400 (Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals) und/oder GOZ-Nr. 2420 (Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal). Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
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