· Fachbeitrag · Laborabrechnung
Aufschläge für Goldlegierungen?
| FRAGE: „Darf ein gewerbliches Labor auf Materialpreise einen Aufpreis berechnen (z. B. Lagerhaltung)? Falls ja - gilt das auch für Goldlegierungen oder hat auch das Labor die Tagespreise zu berechnen?“ |
ANTWORT: Nach den Regelungen des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL-II, 2014) gilt gemäß § 2 Abs. 4 Folgendes:
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„Neben den aufgeführten Leistungen können die Kosten für Sonderkunststoffe, Weichkunststoffe, Konfektionsfertigteile, Implantate, Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente, Registrierbesteck bei Stützstiftregistrierung, künstliche Zähne und edelmetallhaltige Dentallegierungen (nicht Lote, außer bei Instandsetzungen und Erweiterungen) abgerechnet werden. … Art, Menge und Preis sind in der Rechnung auszuweisen. Die konfektionierten Hilfsteile (Halbfertigteile) sind wie die übrigen Materialien mit den Vergütungen für die aufgeführten Leistungen abgegolten.“ |
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