· Fachbeitrag · Leserforum
Ist die GOZ-Nr. 3100 (Plastische Deckung) neben der Nr. 9100 (Augmentation) abrechenbar?
| FRAGE: „Ist es möglich, die GOZ-Nr. 3100 neben der Nr. 9100 anzusetzen? Wir haben diese Information in einer Fachzeitung gelesen und nun sind wir uns nicht einig. Sind wir berechtigt, die beiden Ziffern nebeneinander abzurechnen, sobald der Wundverschluss über den einfachen Wundverschluss hinausgeht und in diesem Fall letztendlich eine Periostschlitzung notwendig ist?“ |
Antwort: Die Nr. GOZ-9100 hat als einzige chirurgische Leistung in ihrer Beschreibung die Formulierung „Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung“. Die Berechnung der Nr. 3100 ist in diesem Fall nicht möglich, wohl aber die Berechnung weichteilchirurgischer Maßnahmen, die nicht der Schleimhautabdeckung des augmentierten Gebiets dienen (zum Beispiel Vestibulumplastiken). Diese Auffassung vertritt die Bundeszahnärztekammer.