04.08.2014 · Fachbeitrag · Leserforum
Privatliquidation: Nur anteilige Erstattung von Zahnersatz und Begleitleistungen – ist das rechtens?
| Frage: „Bei einer Privatpatientin wurde ein Kostenvoranschlag über Zirkonkronen geschrieben (GOZ-Nrn. 2270 + 2210 + 2197). Nach Eingliederung hat die Patientin bei ihrer Versicherung die Rechnung eingereicht. Diese hat aber auch die Begleitleistungen nach den GOZ-Nrn. 2180, 2197, 2330 und 2290 unter Zahnersatz eingestuft – und dann auch dafür nur einen Teilbetrag erstattet. Ist dies korrekt? Hätte ich diese Begleitleistungen auch auf den Kostenvoranschlag schreiben sollen? Gibt es eine Liste was unter Zahnersatz und was unter konservierende Leistungen fällt?“ |
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