· Fachbeitrag · Leserforum
Wie ist eine minimalinvasive Bisshebung mittels palatinaler Plateaus abzurechnen?
| FRAGE: „In Kürze möchte ich bei einem meiner Patienten eine minimalinvasive Bisshebung mittels palatinaler Plateaus vornehmen. Leider konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen, wie diese Maßnahme bei einem Kassenpatienten abzurechnen ist. Können Sie mir da weiterhelfen?“ |
Antwort: Im vertragszahnärztlichen Bereich steht als präprothetische Maßnahme zur Bisshebung nur die Bissführungsplatte im Sinne der BEMA-Nr. K1 zur Verfügung. Die Überkronung zum Zwecke der Bisshebung ist ebenso wenig Vertragsleistung wie das Auftragen von Kunststoff auf die Okklusalflächen (funktionstherapeutische Leistungen). Füllungen dürfen dafür nicht zulasten der Kassen abgerechnet werden.
Sogenannte „palatinale Plateaus“ werden als Kompositstufen bzw. Aufbauten an die Palatinalflächen der oberen Frontzähne angebracht. Die entstehende Non-Okklusion im Seitenzahngebiet wird entweder sofort prothetisch genutzt oder, wenn dort kein Handlungsbedarf besteht, die Reorganisation der Okklusion durch Elongation der Alveolarfortsätze/Zähne abgewartet.
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