· Fachbeitrag · Parodontitis-Therapie
Markerkeimbestimmung beim GKV-Patienten: Worauf ist bei der Abrechnung zu achten?
| Vor einer Parodontitis-Therapie kann es bei schwierigen parodontalen Ausgangssituationen bzw. wiederkehrenden Entzündungen des Zahnhalteapparats ratsam sein, eine Markerkeimbestimmung durchzuführen. Eine gezielte bakterielle Bekämpfung ermöglicht einen langfristigen Erfolg der durchgeführten Therapie. Nachfolgend wird aufgezeigt, was bei der Abrechnung zu beachten ist. |
Vorgehen bei Markerkeimbestimmung
Die Entnahme zur mikrobiologischen Untersuchung erfolgt mittels sterilen Papierspitzen im Ober- und im Unterkiefer an den Zähnen mit den tiefsten Zahnfleischtaschen. Eine vorausgegangene supragingivale Zahnreinigung ist für das Untersuchungsergebnis notwendig. Das hierfür notwendige Untersuchungsmaterial wird mit den Transportröhrchen vom Labor zur Verfügung gestellt und diesem zusammen mit dem Auftragsschein zur Bakterienbestimmung übersandt.
Abrechnungsmöglichkeiten
Die Keimgewinnung und die Laboruntersuchung gehören nicht zum Leistungsinhalt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Patient muss im Vorfeld darüber aufgeklärt werden und es wird eine Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. §7 EKVZ getroffen. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ Abschnitt C II:4:
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