· Fachbeitrag · Privatliquidation
GOÄ-Nr. 4 bei Kindern generell nicht erstattungsfähig?
| FRAGE : „Die GOÄ-Nr. 4 für die Unterweisung der Bezugspersonen (hier: Eltern) wird bei Kindern nicht erstattet. Die Kassen behaupten, dies ginge nur bei Personen mit Handicap. Mit Kindern sei aber die Kommunikation möglich und diese würden auch die Ausführungen des Zahnarztes verstehen. Müssen wir das so akzeptieren? |
ANTWORT: Mit Kindern ist zwar in vielen Fällen eine Kommunikation möglich, jedoch fehlen Ihnen häufig - zum Beispiel bei Erhebung der Familienanamnese - die notwendigen Informationen. Daher ist der Ansatz der GOÄ Nr. 4 unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt.
Der Leistungsinhalt der Ä4 lautet: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“. Hierzu ein Auszug aus GOZ-kompakt (Zahnärztlicher Fachverlag, Herne, Autoren: Dr. J.M. Sobek und Christine Baumeister-Henning):
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