24.03.2016 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Ist die Fremdanamnese nach Nr. Ä4 bei einem Kind alle vier Wochen abrechenbar?
| Frage: „Ich bin Kinderzahnarzt. Bei Privatpatienten rechne ich stets die Nrn. Ä1, Ä5 und Ä4 ab, wenn der Erziehungsberechtigte mit anwesend ist – und das alle vier Wochen oder je Behandlungsfall. Jetzt kam ein Elternteil und behauptete, man könne die Ä4 nicht abrechnen. Er zog uns von unserer Rechnung die Ä4 ab. Kann diese Ziffer tatsächlich nicht berechnet werden?“ |
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