· Fachbeitrag · Privatliquidation
Ist die Trepanation eines Zahns in derselben Sitzung neben der Vitalexstirpation berechnungsfähig?
| FRAGE: „ Ist die Nr. 2390 GOZ am selben Zahn in derselben Sitzung neben der Nr. 2360 GOZ berechenbar?“ |
Antwort: Die Nr. 2390 GOZ (Trepanation eines Zahns, als selbstständige Leistung) ist neben Leistungen nach Nr. 2360 GOZ (Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal) in derselben Sitzung berechenbar. Der Zusatz „als selbstständige Leistung“, der in der Leistungslegende der Nr. 2390 GOZ angegeben ist, ist nicht gleichbedeutend mit „als alleinige Leistung“. Die Trepanation wird weder von der Vitalexstirpation noch von der Wurzelkanalaufbereitung oder einer anderen endodontischen Leistung umfasst und ist als selbstständige Leistung zu betrachten, neben der weitere Leistungen berechenbar sind. An die Trepanation nach Nr. 2390 GOZ schließen sich in der Regel an
- die Aufbereitung des Wurzelkanalsystems (Nr. 2410 GOZ),
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