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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Privatpatient wünscht keinen HKP ‒ haben Sie für diesen Fall ein Musterformular?

    | FRAGE: „Können Sie auf Ihre Homepage ein Musterformular einstellen, wenn ein Privatpatient keinen Kostenvoranschlag wünscht.“ |

     

    Antwort: Ein solches Musterformular gibt es nicht ‒ und das wäre auch nicht sinnvoll. Die Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen ist abhängig von der Entscheidung des Zahnarztes, ob eine medizinische Notwendigkeit zur Erstellung eines Heil- und Kostenplans (HKP) gegeben ist. Der HKP zählt bereits zur Heilbehandlung. Die Aufstellung eines „Schriftlichen HKP“ ist unabhängig von einer Anforderung seitens des Patienten oder eines Kostenträgers berechnungsfähig.

     

    Als medizinisch notwendige Leistung kann die Erstellung eines HKP nach GOZ-Nr. 0030 oder GOZ-Nr. 0040 berechnet werden. Sofern Planungsmodelle des oder der Kiefer erstellt wurden, ist deren Auswertung einzubeziehen. Der HKP muss schriftlich niedergelegt werden. Der Patient bzw. Versicherte hat einen Anspruch auf Aushändigung einer Ausfertigung.