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  • 24.01.2018 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Provisorische Kunststoffkrone angefertigt und im Eigenlabor bearbeitet: Was ist abrechenbar?

    | Frage: „ Bei einem Privatpatienten wurde nach einer Präparation (KM Krone) für eine provisorische Versorgung eine provisorische Kunststoffkrone angefertigt und im Eigenlabor bearbeitet (zugeschliffen etc.). Welche Honorar- bzw. BEB-Leistungen können hier angesetzt bzw. berechnet werden?“ |