22.02.2017 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Reinigen nach BEB-Nr. 0732 zusätzlich zur Wiedereingliederung nach Nr. 2310 berechnungsfähig?
| Frage: „In AAZ Nr. 01/2017, Seite 5, haben Sie über die Aktualisierung des GOZ-Kommentars der Bundeszahnärztekammer berichtet. Zur GOZ-Nr. 2310 habe ich eine ergänzende Frage: Darf ich bei einer Wiedereingliederung (Krone/Inlay) die Laborposition BEB-Nr. 0732 (Reinigen, Desinfizieren ...) noch ansetzen?“ |
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