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  • · Fachbeitrag · Recht

    Abrechnung bei Patienten aus dem EU-Ausland: Darf ein Pauschalbetrag angesetzt werden?

    | FRAGE : „Wir haben viele Patienten, die aus Österreich in unsere grenznahe Praxis kommen. Ist es rechtlich zulässig, bei solchen Patienten einen Pauschalbetrag anzusetzen - zum Beispiel Ö-K (Krone für einen österreichischen Patienten), wobei in dem Betrag bzw. der Gebührenposition das Zahnarzt-Honorar und die Material- und Laborkosten inbegriffen sind?“ |

     

    ANTWORT: Bei der Abrechnung von Leistungen bei der Behandlung von Patienten aus dem EU-Ausland muss unterschieden werden, ob diese eine europäische Krankenversichertenkarte vorlegen oder nicht.

     

    • Wird eine europäische Krankenversichertenkarte vorgelegt, haben die Patienten Anspruch auf vertragszahnärztliche Leistungen auf Grundlage der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU. Die Zahnarztpraxis füllt die beiden Vertragsformulare Muster 80 und 81 aus und übernimmt dabei die Daten von der europäischen Krankenversichertenkarte. Es wird eine aushelfende deutsche Krankenkasse ausgewählt, zu deren Lasten die Leistungen auf Grundlage des BEMA bzw. wie üblich im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet werden.