· Fachbeitrag · Abrechnung
Geteilte Brücke bei disparallelen Pfeilern ‒ So rechnen Sie ab
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Die geteilte Brücke oder Geschiebebrücke ist eine Sonderform der herkömmlichen Brücke. Sie besteht aus mehreren, i. d. R. zwei Teilen. Zum Einsatz kommt sie bei unterschiedlich ausgerichteten Pfeilern, um eine unterschiedliche Einschubrichtung zu korrigieren, oder als mobiles Element, um eine unterschiedliche Beweglichkeit der Brückenpfeiler auszugleichen. Dieser Praxisfall erläutert, wie eine Geschiebebrücke bei disparallelen Pfeilern abzurechnen ist. |
Allgemeine Bestimmungen
Die Zahnersatzrichtlinie befasst sich im Abschnitt D II mit Brückenversorgungen im Allgemeinen. Unter Abschnitt D II Nr. 26 ist die Brückenversorgung bei disparallelen Pfeilern genannt. Dort heißt es: „Bei disparallelen Pfeilern umfasst die vertragszahnärztliche Versorgung auch das hierdurch erforderliche Geschiebe.“
Liegt bei einem GKV-Patienten eine zahnbegrenzte Einzelzahnlücke von maximal vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe vor, hat er Anspruch auf die Festzuschüsse 2.1 ff. Wenn keine Freiendsituation vorliegt und aufgrund von Disparallelität der Pfeilerzähne ein Geschiebe notwendig ist, hat er zusätzlich Anspruch auf den Festzuschuss 2.6.
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