Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Reparaturen an Zahnersatz und Zahnkronen: Auf diese Abrechnungsdetails müssen Sie achten!

    | Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen gehören zum Tagesgeschäft jeder Zahnarztpraxis. Dennoch schleichen sich bei der Abrechnung immer wieder Fehler ein. In Anbetracht des beachtlichen Honoraranteils, der auf Reparaturen entfällt, kann da einiges an Honorarchancen liegen gelassen werden. Nachfolgend werden anhand von Beispielen einige häufige Reparaturleistungen aufgeführt, bei deren Abrechnung regelmäßig Fehler gemacht werden. |

     

    • Beispiel 1: Krone und Stift an Zahn 24 abgebrochen
    Datum
    Behandlung
    BEMA
    GOZ/GOÄ

    7.6.

    Symptombezogene Untersuchung

    -

    Ä5

    Beratung, Dauer ca. 3 Minuten

    Ä1

    Ä1

    24 Krone und Stift gesäubert

    -

    § 9 GOZ

    24 Neue SDAT Aufbaurekonstruktion - mod -

    13b

    2180+

    2197

    24 Krone und Stift zweizeitig rezementiert

    2 x 24a

    2 x 2310

     

    Erläuterungen

    Die symptombezogene Untersuchung ist Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5 und kann in diesem Fall nur bei dem Privatpatienten abgerechnet werden, da es im BEMA eine solche Leistung nicht gibt. Hier kann als Untersuchungsleistung nur eine vollständige Untersuchung nach BEMA-Nr. 01 abgerechnet werden, wenn diese erbracht wurde. Das ist hier aber nicht der Fall.