· Fachbeitrag · Abrechnung
Reparaturen an Zahnersatz und Zahnkronen: Auf diese Abrechnungsdetails müssen Sie achten!
| Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen gehören zum Tagesgeschäft jeder Zahnarztpraxis. Dennoch schleichen sich bei der Abrechnung immer wieder Fehler ein. In Anbetracht des beachtlichen Honoraranteils, der auf Reparaturen entfällt, kann da einiges an Honorarchancen liegen gelassen werden. Nachfolgend werden anhand von Beispielen einige häufige Reparaturleistungen aufgeführt, bei deren Abrechnung regelmäßig Fehler gemacht werden. |
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Datum | Behandlung | BEMA | GOZ/GOÄ |
7.6. | Symptombezogene Untersuchung | - | Ä5 |
Beratung, Dauer ca. 3 Minuten | Ä1 | Ä1 | |
24 Krone und Stift gesäubert | - | § 9 GOZ | |
24 Neue SDAT Aufbaurekonstruktion - mod - | 13b | 2180+ 2197 | |
24 Krone und Stift zweizeitig rezementiert | 2 x 24a | 2 x 2310 |
Erläuterungen
Die symptombezogene Untersuchung ist Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5 und kann in diesem Fall nur bei dem Privatpatienten abgerechnet werden, da es im BEMA eine solche Leistung nicht gibt. Hier kann als Untersuchungsleistung nur eine vollständige Untersuchung nach BEMA-Nr. 01 abgerechnet werden, wenn diese erbracht wurde. Das ist hier aber nicht der Fall.
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