· Fachbeitrag · Chirurgie
Klinischer Fall: Zystostomie regio 27 bei einem 75-jährigen GKV-Patienten
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl.VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Unter einer Zyste (wörtlich: „Blase“) versteht man ein pathologisches (krankhaftes) Hohlgebilde, das mit flüssiger oder gasförmiger Substanz gefüllt ist. Ihre Wand besteht aus einer bindegewebigen Kapsel, dem sog. Zystenbalg, der zum Hohlraum hin i. d. R. mit Epithel bekleidet ist. Zysten können im Knochen oder in den Weichteilen entstehen und je nach Größe und Lage mittels Zystostomie oder Zystektomie entfernt werden. Dieser Beitrag befasst sich nur mit der Zystostomie. Die Abrechnung der Zystektomie erläutern wir in einem Folgebeitrag (Abruf-Nr. 49685144 ). |
Abgrenzung: Zystostomie vs. Zystektomie
Die Zystostomie ist abzugrenzen von der Zystektomie:
- Bei der Zystostomie wird die Zyste eröffnet, der Zystenbalg jedoch nur teilweise entfernt, sodass die Zystenhöhle zur Nebenhöhle der Mund-, Nasen oder Kieferhöhle wird. Diese OP wird auch als OP nach Partsch I bezeichnet.
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