· Fachbeitrag · Fallbeispiel
Prämolarisierung von Zähnen: So ist abzurechnen
| Es gibt in der Praxis immer wieder Behandlungsfälle, bei denen die Abrechnung erfahrungsgemäß Probleme bereitet. Hierzu gehört auch die Abrechnung von Hemisektionen bzw. Prämolarisierungen. |
Abgrenzung: Hemisektion und Prämolarisierung
Man unterscheidet die klassische Hemisektion - also die Teilung eines zweiwurzeligen Zahns mit anschließender Entfernung einer Zahnhälfte - von der Prämolarisierung, bei der beide Zahnhälften im Kiefer belassen werden. Letztere stellt allerdings eine reine Privatleistung dar, die bei GKV-Patienten nicht als Sachleistung über die Krankenkasse abgerechnet werden kann. Die Hemisektion und Teilextraktion hingegen fällt unter die BEMA-Nr. 47b. Eine Leistung nach Nr. 47b ist gemäß deren Abrechnungsbestimmungen nur in begründeten Ausnahmefällen zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe und/oder zum Erhalt einer bestehenden prothetischen Versorgung abrechnungsfähig. Bei der Wurzelamputation hingegen wird eine Wurzel entfernt, die klinische Krone jedoch belassen.
Der Praxisfall
Es folgt eine Übersicht der in diesem Fall erbrachten Leistungen.
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