· Fachbeitrag · Praxisfall
Hemisektion und Teilextraktion eines Zahnes
| Die Hemisektion ist eine Teilung eines mehrwurzeligen Zahnes. Durch sie soll ein noch erhaltungswürdiges, aus Wurzel und Krone bestehendes Zahnsegment erhalten werden, das für sich genommen ein funktionstüchtiges Element der Zahnreihe darstellen kann. Über die abrechnungstechnischen Besonderheiten im Kontext einer umfangreichen chirurgischen Versorgung in der Kassen- und der Privatliquidation informiert Sie dieser Beitrag. |
Abrechnungsgrundsätze zur Hemisektion
Dreiwurzelige Zähne können auch chirurgisch in Zahnsegmente unterteilt werden. Allerdings werden sie nicht halbiert, sondern jede einzelne der drei Wurzeln muss versorgt werden. Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass alle drei Zahnteile belassen werden, was wie die Prämolarisierung keine Vertragsleistung darstellt.
Alternativ kann in solchen Fällen auch eines der entstandenen Zahnsegmente entfernt werden - in der Regel das kleinere, nur eine Wurzel umfassende Segment. Dies ist dann eine Wurzelamputation oder Teilextraktion und kann mit dem zugehörigen Kronenanteil oder auch als reine Wurzelamputation ohne zugehörigen Kronenanteil erfolgen. Diese Maßnahme ist als Hemisektion mit nachfolgender Teilextraktion zu werten und stellt somit unter Berücksichtigung der Ausnahmefälle der Hemisektion nach BEMA-Nr. 47b (72 Punkte) eine Vertragsleistung dar.
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