· Implantatprothetik
Wiederherstellung einer implantatgetragenen Brücke nach Abutmentfraktur
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Komplikationen in der Implantatprothetik können mechanische oder technische Ursachen haben, wie z. B. eine Abutmentfraktur. Welche Leistungen hier berechnet werden können, zeigt dieser Praxisfall. |
Abutmentfraktur erfordert Wiederherstellung der Brücke
Ein gesetzlich versicherter Neupatient stellt sich mit einer gelockerten Implantatbrücke regio 23‒25 vor. Die eingehende Untersuchung ergibt eine Abutmentfraktur an 25 (kein Gewährleistungsfall!) Die Implantatbrücke und das Frakturstück müssen entfernt, die Brücke muss wiederhergestellt und wiederbefestigt werden. Der Patient erhält für die Übergangszeit ein Tiefziehprovisorium.
| ||||
Datum | Zahn | Leistung | BEMA | GOZ |
05.04. | Symptombezogene Untersuchung | ‒ | Ä5 | |
23, 25 | Röntgenaufnahme | ‒ | Ä5000 | |
Beratung über Behandlungsablauf | ‒ | Ä1 | ||
Aufstellung eines Heil- und Kostenplans | ‒ | 0030 | ||
23, 25 | Entfernen harter und weicher Beläge | ‒ | 2 x 4050 | |
Alginatabformung zur Herstellung einer Tiefziehschiene | ‒ | Mat. | ||
Ermittlung Implantathersteller | ‒ | ‒ | ||
13.04. | 23, 25 | Entfernung der okklusal verschraubten Implantatbrücke | ‒ | 2 x 2290 |
25 | Entfernen der frakturierten Abutmentschraube durch herausfräsen | § 6 Abs. 1 GOZ | ||
23, 25 | Auswechseln von Aufbauelementen im Reparaturfall, Entfernen Abutment und Wechsel gegen Verschlussschraube | 2 x 9060 | ||
25 | Röntgenaufnahme zur Kontrolle, ob alle Frakturstücke entfernt wurden | ‒ | Ä5000 | |
OK | Abformung mit individualisiertem Löffel (keine Ausnahmeindikation nach Nr. 5170 GOZ) | ‒ | § 6 Abs. 1 GOZ | |
25 | Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe | ‒ | 3070 | |
23, 25 | Einbringen von CHX-Gel | ‒ | § 6 Abs. 1 GOZ | |
OK | Eingliederung der Tiefziehschiene als Provisorium mit eingearbeiteten Prothesenzähnen | ‒ | § 6 Abs. 1 GOZ | |
22.04. | OK | Entfernung der Tiefziehschiene | ‒ | ‒ |
23, 25 | Entfernen der Verschlussschrauben und Eingliederung der Abutments im Reparaturfall | ‒ | 2 x 9060 | |
23, 25 | Röntgenkontrolle zum Sitz der Abutments (1 Aufnahme) | ‒ | Ä5000 | |
25 | Wiederherstellung des Brückenankers | ‒ | 2320 | |
23, 25 | Eingliederung der wiederhergestellten Brücke mittels okklusaler Verschraubung. | ‒ | 5110 |
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