· Kieferorthopädie
Anlegen einer Verbandsplatte ‒ so rechnen Sie ab
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Bei umfangreichen zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen kann eine Wundbehandlung per Verbandsplatte notwendig sein, um die Wundversorgung des Patienten und dessen Nahrungsaufnahme zu sichern. Die Abrechnung erfolgt bei entsprechender Indikation über die GKV. Was dabei zu beachten ist, erklärt der folgende Praxisfall. |
Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung über die GKV
Verbandsplatten sind bei Vorliegen folgender Indikationen im Rahmen des Sachleistungskatalogs nach Nr. 2700 GOÄ (GKV) berechenbar:
- Entfernen von palatinal retinierten Zähnen im Oberkiefer
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