· Fachbeitrag · Praxisfälle
Chirurgische Behandlungen: Fünf Fallbeispiele zu „Knackpunkten“ der Abrechnung
| Die Chirurgie verlangt besonders gute Abrechnungskenntnisse. Oft wird bei der Liquidation leider einiges an Honorar verschenkt. Worauf bei der Abrechnung besonders zu achten ist, wird nachfolgend anhand von fünf Fallbeispielen erläutert. Aufgrund der umfangreichen Nebenleistungen beschränken wir uns auf die Kernpositionen. |
1. Fallbeispiel: Osteotomie
Wenn Zahnfleisch aufgeklappt, Knochen abgetragen und ein Zahn oder mehrere Zähne entfernt werden, ist dies Leistungsinhalt einer Osteotomie. Diese wird bei GKV-Patienten nach der BEMA-Nr. 47a (Ost1) berechnet, in der Privatliquidation nach der GOZ-Nr. 3030.
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Datum | Behandlung | BEMA | GOZ/GOÄ |
19.09. | 38, 48 Aufklappung, Knochenabtragung und Entfernung der Zähne | 2 x 47a (Ost1) | 2 x 3030+ 0500 |
38 Naht | - | Mat. | |
48 Einfache Hautlappenplastik | Ä2381 | Ä2381 + Mat. | |
Panoramaschichtaufnahme, Kiefer (OPG) | Ä935d | Ä5004 |
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