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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Abrechnung nach einem Zahnunfall in der Schule

    | Der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) erstreckt sich auch auf Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen. Er umfasst auch Unfälle auf dem Weg zur Schule. AAZ befasst sich im heutigen Praxisfall mit der Abrechnung der zahnärztlichen Behandlung nach einem Zahnunfall eines zehnjährigen Patienten. |

    Eckpunkte zur Vergütung und Abrechnung in der GUV

    Für die zahnärztliche Vergütung in der GUV gilt grundsätzlich der BEMA. Der Punktwert für zahnärztliche Leistungen wird zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Unfallversicherung vereinbart. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2016 bundesweit 1,17 Euro. Abgerechnet wird die Behandlung direkt mit dem Unfallversicherungsträger, die Form der Rechnungslegung ist nicht vorgeschrieben. Der Unfallversicherungsträger muss die Rechnung spätestens vier Wochen nach Rechnungseingang begleichen.

     

    Der angeforderte „Bericht Zahnschaden“ wird seit dem 1. Januar 2016 mit einer Gebühr in Höhe von 19 Euro zuzüglich der Portokosten vergütet.