· Fachbeitrag · Praxisfall
Die Abrechnung von Reparaturen an Zahnersatz
| Bei der Abrechnung von Reparaturen am Zahnersatz ist es besonders wichtig, die Befundklassen zu kennen und die Festzuschüsse korrekt anzusetzen. Denn in der Regel sind Reparaturen der Befundklasse 6 nicht genehmigungspflichtig, es erfolgt also vorab keine Korrektur der angesetzten Festzuschüsse durch die Krankenkasse. Nachträgliche Korrekturen von bereits abgerechneten Heil- und Kostenplänen sind sehr unangenehm, da in diesen Fällen auch der Patient eine abgeänderte Eigenanteilsrechnung bekommen muss - und dies erfordert zeitaufwendigen Erklärungsbedarf. |
Die häufigsten Abrechnungsfälle der Befundklasse 6
Im nachfolgenden Beitrag haben wir die häufigsten Abrechnungsfälle der Befundklasse 6 zusammengestellt und für Sie erläutert, worauf es im Einzelfall genau für eine korrekte Abrechnung ankommt.
1. Befundklasse 6.0
In die Befundklasse 6.0 fallen Reparaturen ohne Abformung und ohne zahntechnische Leistungen wie zum Beispiel direktes Auffüllen von Sekundärteleskopen, Aktivieren von Klammern und anderen Halte- und Stützelementen.
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