· Fachbeitrag · Praxisfall
Ersatz eines verlorenen Zahns durch ein Implantat mit einer vollverblendeten Krone nach Schulunfall
von Nicole Benne, Greven, www.benneberatung.de
| In der März-Ausgabe wurde im Praxisfall über die Abrechnung nach einem Zahnunfall in der Schule berichtet, bei dem die Reimplantation von Zahn 11 erfolgte. Was aber gilt, wenn z. B. bei einem 22-jährigen Studenten der verlorene Unfallzahn durch ein Implantat mit einer vollverblendeten Krone ersetzt wird. Was ist bei der Antragstellung und bei der Abrechnung zu beachten? |
Der Praxisfall
In diesem Fall ist der Unfallbericht auf dem Formblatt „Bericht Zahnschaden“ an die Unfallversicherung bereits erfolgt (Details zur Erstellung eines Unfallberichts siehe AAZ 03/2016, Seite 16). Der Frontzahn des Patienten ist nicht zu erhalten und muss extrahiert werden. Da die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig sind, möchte der Patient keine Brückenversorgung mit Überkronung der Nachbarzähne, sondern er wählt eine Implantatversorgung mit einer Vollverblendkrone.
Abklärung mit dem Unfallversicherungsträger
Um die Behandlung u. a. von Schulunfallverletzten sicherzustellen, wurde zwischen den Spitzenverbänden der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung das Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten abgeschlossen.
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