· Fachbeitrag · Praxisfall
Schienenbehandlung mit funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen
| Häufig kommt es vor, dass zusätzlich zur Behandlung mit Schienen weitere funktionsanalytische und funktionstherapeutische (FAL/FTL) Maßnahmen notwendig sind. Während die Schienenbehandlung bei gesetzlich versicherten Patienten eine Vertragsleistung darstellt, sind die FAL/FTL-Maßnahmen auf rein privater Basis in Rechnung zu stellen. Im nachfolgenden Praxisfall wird aufgezeigt, worauf bei der Abrechnung besonders zu achten ist. |
Der Praxisfall
Für die FAL/FTL-Maßnahmen ist es notwendig, im Vorfeld eine schriftliche Privatvereinbarung im Sinne des § 4.5 BMV-Z bzw. § 7.7 EKVZ und dem dazugehörigen privaten Heil- und Kostenplan mit dem Patienten zu treffen. Diese Leistungen sind im folgenden Fallbeispiel mit einem * gekennzeichnet.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
2.9. | Vollständige Untersuchung | 01 | Ä6 |
Orthopantomogramm (OPG) | Ä935d | Ä5004 | |
Beratung: FAL/FTL-Maßnahmen notwendig, Schienenbehandlung besprochen | - | Ä1 | |
Funktionsstatus | - | 8000* | |
3.9. | HKP zur gesetzlichen Krankenkasse geschickt | 2 | |
Privater Heil- und Kostenplan über FAL/FTL-Maßnahmen | - | 0040* | |
4.9. | Abformung für Planungsmodelle und Schienenherstellung | 7b | 0060 |
Zentrikregistrat (2 x) | - | 2 x 8010* | |
Kinematische Scharnierachsenbestimmung | - | 8030* | |
Registrierung von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren | - | 8060 | |
9.9. | Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche | K1a | 7010 |
11.9. | Kontrolle des Aufbissbehelfs | K7 | 7040 |
16.9. | Funktionsstatus | - | 8000* |
18.9. | Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche | K9 | 7060 |
23.9. | Kontrolle des Aufbissbehelfs | K7 | 7040 |
30.9. | Funktionsstatus | - | 8000* |
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