· Fachbeitrag · Praxisfall
Versorgung eines Zahns mit einer implantatgetragenen Krone
| Auch gesetzlich versicherte Patienten bekommen bei der Versorgung mit einer Suprakonstruktion für die Suprakonstruktion einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse. Wichtig ist, dass der Patient nur einen Zuschuss zur Suprakonstruktion - auf der Grundlage seines Befunds erhält - und die Implantatleistungen immer reine Privatleistungen sind. |
Ausnahmeindikationen für Implantate als GKV-Leistung
In den seltenen Fällen, bei denen ein gesetzlich versicherter Patient auch die implantologische Behandlung als Sachleistung von seiner Krankenkasse erstattet bekommt, muss eine Ausnahmeindikation gemäß der Behandlungsrichtlinie B VII (Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen) vorliegen. Solche Ausnahmeindikationen gelten für besonders schwere Fälle, die zur Folge haben, dass eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist.
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Besonders schwere Fälle liegen vor: |
a) bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, die ihre Ursache
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b) bei dauerhaft bestehender extremer Xerostomie, insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung, |
c) bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen, |
d) bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (zum Beispiel Spastiken). |
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