· Fachbeitrag · Praxisfall
Wiedereingliederung verschiedener Arten von Kronen und Brücken ‒ so wird abgerechnet
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Das Wiedereingliedern von Kronen und Brücken gehört zu den Leistungen, die in jeder Zahnarztpraxis regelmäßig erbracht werden. Bei der Abrechnung dieser Fälle tauchen jedoch sehr häufig Fragen auf. Wie die Wiedereingliederungen von Kronen und Brücken verschiedenster Art bei einem GKV-Patienten berechnet werden, erläutert dieser Praxisfall. |
Wiedereingliederungen ‒ die Abrechnung im BEMA
Für das Wiedereinsetzen von Kronen und Brücken stehen für Kassenpatienten im BEMA folgende Leistungen zur Verfügung:
| ||
BEMA-Nr. | Leistungsbeschreibung | Punkte |
24a | Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen | 25 |
95a | Wiedereinsetzen einer Brücke mit zwei Ankern | 34 |
95b | Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als zwei Ankern | 50 |
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