· Fachbeitrag · Prophylaxe
Abrechnung von prophylaktischen Leistungen bei einem Jugendlichen
| Die Abrechnung von prophylaktischen Leistungen - und hier insbesondere die von professionellen Zahnreinigungen - gehört zum Praxisalltag. Hier kommt es jedoch gerade mit der neuen GOZ oft zu Abrechnungs- und Erstattungsschwierigkeiten - vor allem dann, wenn private und gesetzlich versicherte Leistungen zusammen erbracht werden. Auf diese Aspekte wird im nachfolgenden Praxisfall besonders eingegangen. |
Der Praxisfall
Die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten bei der Behandlung eines 17-jährigen Patienten mit prophylaktischen Leistungen werden aufgezeigt.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
12.01. | Erstvorstellung in der Praxis, vollständige Untersuchung | 01 | Ä6 |
Besprechung des weiteren Vorgehens einer intensiven konservierenden Behandlung (Dauer der Beratung ca. 18 Minuten) | — | Ä1 | |
Erhebung des Mundhygienestatus | IP 1 | 1000 | |
Erhebung eines PSI-Codes | 04 | 4005 | |
Supragingivale Entfernung harter Beläge an den Zähnen 17-27 und 43-43 | Zst | 14 x 4050 6 x 4055 | |
16,26 und 43-33 Entfernung supragingivaler Beläge | — | 6 x 4070a 2 x 4075a | |
18.01. | Kontrolle nach Belagsentfernung aller Zähne und erneute Entfernung weicher Beläge an den Zähnen 43-33 | - | 6 x 4060* |
OK, UK Fluoridierung | IP4 | 1020 | |
16,26 überstehende Füllungsränder poliert | sk | 2 x 403 | |
20.01. | Mundgesundheitsaufklärung und Remotivation | IP2 | 1010 |
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