· Fachbeitrag · Prothetik
Klinischer Fall: Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe in eine Prothese bei Restzahnbestand
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Eine Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker ist eine kappenartige Überkronung eines Zahnes, von dem nur noch die Wurzel vorhanden ist. Im Praxisalltag kommt es beispielsweise vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn frakturiert, die Funktionsfähigkeit aber durch Einarbeiten einer Wurzelstiftkappe wiederhergestellt werden kann. Was bei der Abrechnung zu beachten ist, erläutert dieser Beitrag anhand eines Beispiels. |
So sind die Vorgaben gemäß Zahnersatz-Richtlinie 35
Bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen ist gemäß Zahnersatz-Richtlinie 35 die Versorgung mit einer Wurzelstiftkappe nach BEMA-Nr. 90 Vertragsleistung und der Patient erhält je Wurzelstiftkappe den Festzuschussbefund 4.8.
Beispiel: Versorgung des Zahnes 43 mit einer Wurzelstiftkappe
Ein 79-jähriger über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versicherter Patient stellt sich in der Praxis vor. Der Patient trägt eine Zahnprothese. Der mit einer Teleskopkrone versorgte Zahn 43 ist frakturiert. Der Zahn war vor fünf Jahren endodontisch versorgt worden, die Wurzelfüllung ist intakt und reicht bis ins apikale Konstrukt. Nach eingehender Beratung vereinbaren Zahnarzt und Patient, dass der Zahn mit einer Wurzelstiftkappe versorgt werden soll. Diese soll in die vorhandene Prothese eingearbeitet werden. Die Wiederherstellungsmaßnahme erfolgt im Kunststoffbereich.
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