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  • · Prothetik

    Teilleistungen bei festsitzendem Zahnersatz (Brücken) nach BEMA abrechnen ‒ vier Beispiele

    Bild: ©Lutsenko Oleksandr - stock.adobe.com

    von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de

    | Für nicht abgeschlossene prothetische Behandlungen können in bestimmten Fällen Teilleistungen berechnet werden ( AAZ 05/2022, Seite 10 f.). Dieser Beitrag präsentiert vier unvollendete festsitzende Brückenversorgungen. Die ersten drei Beispiele sind gewöhnliche Brückenversorgungen regio 13‒21 und unterscheiden sich im Umfang der bereits erbrachten (Teil-)Leistungen. Das vierte Beispiel zeigt eine Adhäsivbrücke regio 12‒21. Alle Versorgungen blieben aus Gründen, die der Zahnarzt nicht zu vertreten hat, unvollendet. |

    1. Brückenversorgung bis zur provisorischen Versorgung

    Geplant war eine Brückenversorgung regio 13‒21. Zwischen zwei Behandlungsterminen ist der Patient verstorben. Vor dem Behandlungsabbruch wurden folgende (Teil-)Leistungen erbracht: Präparation der Brückenpfeiler, individuelle Abformung, konfektionierter Stiftaufbau 21 und provisorische Versorgung regio 13‒21.

     

    Bild: IWW Institut

     

    • Befunde und Festzuschüsse
    Befund
    Zahn/Gebiet
    Anzahl

    2.1 (8.3)

    13‒21

    1 (50 %)

    2.7

    13‒27

    0

    1.4

    21

    1