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  • · Reparaturen

    Wiederherstellung und Neuplanung von gegossenen Halteelementen ‒ so rechnen Sie ab

    Bild: ©EugenThome - adobe.stock.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Wiederherstellungen an gebogenen und gegossenen Klammern werfen in der Praxis häufig Fragen auf, welche Gebührenpositionen und welche Festzuschüsse zum Ansatz kommen. Nachdem in AAZ 03/2021, Seite 15 ff., anhand eines Praxisfalls die Abrechnung von Wiederherstellungen an gebogenen Halte- und Stützelementen erläutert wurde, geht es dieses Mal um die Abrechnung gegossener Halte- und Stützelemente. AAZ erklärt, welche Gebührenpositionen und welche Festzuschüsse zum Ansatz kommen. |

     

    Der Praxisfall (gegossene Halte- und Stützelemente)

    Bei einem 73-jährigen GKV-Patienten soll im Oberkiefer am Zahn 25 eine neue gegossene Klammer geplant werden. In einer späteren Sitzung wird das gegossene Halteelement an 15, 14 aktiviert. Zudem werden im Unterkiefer die Zähne 41, 31 mit einer gebogenen Retention, die per Lötung angebracht wird, erweitert. Der Patient stellt sich später erneut vor, da die Prothesenzähne 45, 46 und das gegossene Halteelement an 44 wiederbefestigt werden müssen (Prothese ist heruntergefallen). Gleichzeitig soll die Prothese unterfüttert werden.

     

    Der Befund

    Bild: IWW Institut

    Bei Wiederherstellungsmaßnahmen ist der Befund nicht an die KZV zu übermitteln. Allerdings ist zwingend in das Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplans die Art der Wiederherstellung einzutragen.