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  • · Praxisfall

    Wiederherstellung und Neuplanung von gebogenen Klammern an herausnehmbarem Zahnersatz

    Bild: ©marcosrivero - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Wiederherstellungen an gebogenen und gegossenen Klammern werfen in der Praxis häufig Fragen auf, welche Gebührenpositionen und welche Festzuschüsse zum Ansatz kommen. AAZ stellt Ihnen in zwei Praxisfällen die Abrechnung gebogener und gegossener Klammern vor und erklärt die Unterschiede, auf die bei Wiederherstellungen und bei Neuplanungen gegossener oder gebogener Klammern zu achten ist. |

     

    Auf diese Unterschiede ist zu achten

    Prinzipiell ist zu unterscheiden, ob es sich bei der Wiederherstellung um ein gegossenes oder ein gebogenes Halteelement handelt. Zudem ist zu unterscheiden, ob das gegossene oder gebogene Halteelement wiederhergestellt oder neu geplant werden soll. Im heutigen Praxisfall wird die Abrechnung gebogener Halte- und Stützelemente erläutert, im nächsten wird es dann um die Abrechnung bei gegossenen Halte- und Stützelementen gehen.

    Der Praxisfall (gebogene Halte und Stützelemente)

    Bei einem 65-jährigen GKV-Patienten soll im Oberkiefer im Rahmen einer Erweiterung der Zähne 14, 13 die gebogene Klammer an Zahn 14 entfernt und stattdessen ein neues doppelarmig gebogenes Halteelement an Zahn 15 angebracht werden.