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  • · Zahnersatz

    Implantatkrone bei Ausnahmeindikation nach Ziffer 36a Zahnersatz-RL: So rechnen Sie ab

    Bild: ©Garo - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Soll eine Zahnlücke mit einer Implantatkrone versorgt werden, so ist stets zu prüfen, ob eine Ausnahmeindikation nach Ziffer 36a Zahnersatz-Richtlinie (Zahnersatz-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; online unter iww.de/s6662 ) vorliegt. Nur dann handelt es sich um eine Regelversorgung. Wie Sie eine solche richtig abrechnen, zeigt dieses Praxisbeispiel. |

    In diesen Fällen liegt eine Regelversorgung vor

    Unter Abschnitt V der Zahnersatz-RL ist die Versorgung mit Suprakonstruktionen (implantatgestützter Zahnersatz) geregelt. Wann implantatgetragene Suprakonstruktionen zur Regelversorgung gehören, definiert Ziffer 36.

     

    • Suprakonstruktionen als Regelversorgung nach Ziffer 36. Zahnersatz-RL
    • a) bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind
    • b) bei atrophiertem zahnlosen Kiefer