· Zahnersatz
Implantatkrone bei Ausnahmeindikation nach Ziffer 36a Zahnersatz-RL: So rechnen Sie ab
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Soll eine Zahnlücke mit einer Implantatkrone versorgt werden, so ist stets zu prüfen, ob eine Ausnahmeindikation nach Ziffer 36a Zahnersatz-Richtlinie (Zahnersatz-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; online unter iww.de/s6662 ) vorliegt. Nur dann handelt es sich um eine Regelversorgung. Wie Sie eine solche richtig abrechnen, zeigt dieses Praxisbeispiel. |
In diesen Fällen liegt eine Regelversorgung vor
Unter Abschnitt V der Zahnersatz-RL ist die Versorgung mit Suprakonstruktionen (implantatgestützter Zahnersatz) geregelt. Wann implantatgetragene Suprakonstruktionen zur Regelversorgung gehören, definiert Ziffer 36.
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