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  • · Nachricht · Rechnungsstellung

    Direktabrechnung mit Abtretungserklärung: Wer bekommt die Rechnung?

    | FRAGE: „Wenn bei Direktabrechnung mit Abtretungserklärung die Rechnung (Festzuschuss) gestellt wird, ist diese an die Krankenkasse oder an den Patienten zu adressieren?“ |

     

    Antwort: Während bei der Regelversorgung und gleichartigen Versorgung eine Abrechnung des Festzuschusses über die Krankenkasse erfolgt, ändert sich die Situation bei der sog. andersartigen Versorgung. In dieser Situation erfolgt eine sog. Direktabrechnung. D. h., der Festzuschuss wird nicht von der Krankenkasse an die Zahnarztpraxis gezahlt, sondern dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Der Patient ist Schuldner und Rechnungsempfänger. Der dem Patienten zustehende Festzuschuss wird dann von der Krankenkasse an den Patienten überwiesen.

     

    Es besteht aber die Möglichkeit ‒ um das Risiko von Zahlungsausfällen seitens des Patienten zu minimieren ‒, dass der Patient den Anspruch auf Zahlung des Festzuschusses, den er gegenüber der Krankenkasse hat, an die Zahnarztpraxis abtritt. Erforderlich ist der Abschluss einer Abtretungserklärung, die der Krankenkasse zugeleitet wird. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse den Festzuschuss auch im Falle einer Direktabrechnung wie gewohnt an die Zahnarztpraxis. Der Patient bleibt Rechnungsempfänger und bekommt eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Er zahlt auf die Rechnung aber nur den um den Festzuschuss reduzierten Betrag.

     

    beantwortet von RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, kanzlei-am-aerztehaus.de

    Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 1 | ID 50131118