25.11.2019 · Fachbeitrag · Regresse
Urteil: Krankenkasse ist bei Falschabrechnung nicht zuständig für Regresse
| Grundsätzlich bestehen zwischen Vertragszahnärzten und Krankenkassen keine rechtlichen Beziehungen. Daher dürfen die Krankenkassen auch im Fall von Falschabrechnungen des Zahnarztes keine Regresse direkt gegen ihn erheben. Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf gilt dies auch dann, wenn die Falschabrechnungen Privatleistungen betreffen, die die Krankenkasse ihren Mitgliedern aufgrund ihrer Satzung gewährt (SG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2019, Az. S 2 KA 138/18, Urteil unter dejure.org ). |
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