· Fachbeitrag · Sozialrecht
Neues SGB XIV ‒ das ändert sich im sozialen Entschädigungsrecht und in der Abrechnung mit den Versorgungsämtern
| Zum 01.01.2024 war ‒ relativ unbemerkt von Medien und KZVen ‒ das neue Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Kraft getreten. Nun berichten einige Standesvertretungen darüber. |
Mit dem neuen SGB XIV erfolgte eine Reform und Bündelung des bisherigen Sozialen Entschädigungsrechts. Zudem soll es Geschädigten und weiteren Anspruchsberechtigten bspw. nach einer Gewalttat bzw. nach Impfschäden einen besseren Zugang zu Leistungen und Hilfen ermöglichen. Mit der Einführung sind Änderungen bei der Abrechnung von Fällen verbunden, die bisher durch die Zahnarztpraxis mit dem Versorgungsamt abgerechnet wurden.
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Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 1 | ID 50128244