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  • 05.06.2024 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht

    BEMA-Nr. 38 (N) ist bei Dentitio difficilis auch ohne vorherigen chirurgischen Eingriff abrechenbar!

    | Bei einer Dentitio difficilis ist die BEMA-Nr. 38 (N) für das Einbringen einer Tamponade oder Drainage auch dann berechnungsfähig, wenn der Maßnahme kein chirurgischer Eingriff vorausging. Das Sozialgericht (SG) Potsdam hat die Leistungsbeschreibung nach deren Wortlaut ausgelegt (Urteil vom 06.12.2023, Az. S 1 KA 19/22). |