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  • 22.11.2023 · Fachbeitrag · Zahnersatz

    HKP: Sechs-Monats-Frist gilt bis Eingliederung

    | Wird die Sechsmonatsfrist nicht eingehalten, so verliert ein genehmigter Heil- und Kostenplan (HKP) für eine Zahnersatzversorgung seine Gültigkeit. Maßgeblich für das Ende dieses Zeitraums ist der Zeitpunkt der Eingliederung, nicht der Beginn von vorausgehenden Vorbereitungsmaßnahmen (SG München, Urteil 28.06.2023, Az. S 38 KA 5130/21). |