20.12.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt oft überraschend. Als Vertragszahnarzt muss man stets darauf vorbereitet sein, sonst drohen Kürzungen. Dafür ist eine exzellente Dokumentation unverzichtbar. Wie wichtig diese ist, wird nachfolgend im Praxisfall der – zunächst falschen – Abrechnung einer konservierenden Behandlung aufgezeigt. Sie erfahren, wann in Prüfverfahren mit Beanstandungen zu rechnen ist und wie sie zu vermeiden sind.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungstipp
Die BEMA-Nr. 23 (Ekr) hat zwei unterschiedliche Leistungsinhalte: zum einen die Abnahme einer Krone, zum anderen die Entfernung eines defekten Wurzelstifts. Das führt dazu, dass die EKr u. U. zweimal an einem Zahn abgerechnet werden kann.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kostenerstattung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Patienten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen mit zwei Urteilen vom 07.11.2017 gestärkt (Az. B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R). Die Kassen müssen demnach zügig über die Kostenübernahme für eine Behandlung entscheiden. Entscheiden sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als genehmigt – eine Rücknahme ist nicht möglich.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Neuer Kommentar zur GOÄ
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat als Ergänzung zu dem bereits seit 2012 bestehenden Kommentar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen Kurzkommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 2002 veröffentlicht (siehe auch AAZ 10/2017, Seite 2 ff., und AAZ 11/2017, 3 ff.). In diesem abschließenden Teil 3 dieses Beitrags geht es um Bescheinigungen, Arztbriefe, chirurgische Leistungen und ausgewählte Röntgenleistungen.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Genehmigungsverfahren
Viele Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) haben bereits seit einiger Zeit in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Primär- oder Ersatzkassen für Schienen und Aufbissbehelfe (BEMA-Teil 2) vereinbart, auf das Genehmigungsverfahren zu verzichten. Am 30.10.2017 hat nun auch das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der KZBV eine entsprechende Vereinbarung bei heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei getroffen und zu weiteren Details Stellung bezogen.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Laborabrechnung
Bei der Abrechnung umfangreicher Reparaturen an herausnehmbarem Zahnersatz im Rahmen der GKV ist nicht nur der korrekte Ansatz der BEMA-Positionen und Festzuschüsse, sondern auch die Vollständigkeit der Laborrechnung zu beachten. Die BEL-Nr. 802 7 (Leistungseinheit Kunststoffsattel lösen und wiederbefestigen) wird hier gerne vergessen. Sie kann u. U. bei der Wiederherstellung oder Erweiterung einer Modellgussprothese zusätzlich berechnet werden.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Chirurgische Zahnerhaltung
Die Wurzelspitzenresektion ist eine chirurgische Therapie, um Zähne mit bestehenden pathologischen Veränderungen im periapikalen Bereich zu erhalten. Unter Umständen kann es notwendig werden, zeitgleich mit der Wurzelspitzenresektion einen Zystenbalg zu entfernen. Unser Praxisfall zeigt auf, wie diese Art der chirurgischen Zahnerhaltung berechnet werden kann.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Testen Sie Ihr Abrechnungswissen
Es folgen die Lösungen des Abrechnungsfalls von .
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Testen Sie Ihr Abrechnungswissen
Testen Sie Ihr Wissen und lösen Sie den folgenden Abrechnungsfall! Darin geht es um einen Patienten, bei dem u. a. zwei Zähne extrahiert und eine Kieferzyste entfernt werden müssen. Außerdem musste er mehrmals den Notfalldienst aufsuchen. Tragen Sie die BEMA- bzw. GOÄ-Ziffern ein. Die Lösungen zu dem Fall sowie Erläuterungen dazu finden Sie .
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisorganisation
Der Umgang mit dem Bonusheft der GKV gehört zum Alltag jeder Vertragszahnarztpraxis. Ein Patient mit regelmäßig geführtem Bonusheft bekommt zusätzlich zum Basiszuschuss bei Zahnkronen und Zahnersatz von seiner Krankenkasse einen erhöhten Zuschuss (Bonus). Meistens sind die Einträge in das Heft Routine. Aber es gibt auch immer wieder Fälle, die Fragen aufwerfen. Grund genug für AAZ, diese zu klären und auch den gesetzlichen Hintergrund aufzuzeigen.
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