· Gematik
E-Rezept: Stufenweise Inbetriebnahme bis 2023
| Das E-Rezept (Abruf-Nr. 47911177 ) soll bis zum Jahr 2023 stufenweise eingeführt werden (Zeitplan s. u.). Das teilt die KZBV am 02.06.2022 per Rundschreiben mit. Hintergrund des Beschlusses der Gematik vom 31.05.2022 seien aktuelle Entwicklungen und bestimmte Qualitätskriterien. Unabhängig von der regional gestuften Einführung des E-Rezepts seien bundesweit alle Zahnarztpraxen aufgerufen, sich so früh wie möglich mit dem E-Rezept vertraut zu machen. E-Rezepte dürften auch heute schon bundesweit ausgestellt und von Patienten eingelöst werden. Apotheken in ganz Deutschland seien ab dem 01.09.2022 verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. |
PRAXISTIPP | Wie die KZBV mitteilt, ist das Muster 16 („rosa Papierrezept“) weiterhin als Ersatzverfahren nutzbar ‒ allerdings nur gemäß der gesetzlichen Vorgabe, wenn die technischen Möglichkeiten für das E-Rezept in der Zahnarztpraxis nicht gegeben sind. Für auftretende technische Fehler gelten die in der verlängerten Pilotphase etablierten Regelprozesse. Hier können die Zahnarztpraxen die bekannten Supportstrukturen und Ticketsysteme ihrer Softwarehäuser nutzen. Für fachliche Fragen solle sich die Zahnarztpraxis an die zuständige KZV wenden. |
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