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  • · Fachbeitrag · ABC der Betriebswirtschaft

    Die aktuelle Zahl: das Jahresstunden-Budget

    von Apotheker und Unternehmensberater Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    | Die Personalkosten kennt fast jeder ganz gut - aber für wie viele Stunden bezahlen Sie eigentlich? Die Erfassung der effektiven Arbeitszeiten und das Aufstellen von Stunden-Budgets sind elementare Unternehmeraufgaben. Nur so gelingt es, Kennzahlen zu bilden, zum Beispiel die tatsächlichen Kosten je Arbeitsstunde zu ermitteln, Wertschöpfungsrechnungen anzustellen oder Dienstleistungen zu kalkulieren. |

     

    Theoretisch verfügbares Jahresstunden-Budget

    In der Vorausschau betrachtet man für ein Jahresstunden-Budget zunächst die einzelnen Mitarbeiter. Theoretisch ergibt sich die Arbeitsstundenzahl aus der Zahl der Wochen pro Jahr multipliziert mit der Wochenstundenzahl. Bei einer Vollzeitkraft mit einer 40-Stunden-Woche wären das 2.080 Stunden jährlich. Tatsächlich gearbeitet wird jedoch weitaus weniger.

     

    Tatsächlich geleistete Arbeitszeit

    Rund eine Woche entfällt statistisch aufgrund von Feiertagen. Etwa 5,5 Wochen beträgt der Urlaub in der Apotheke und um die zehn Arbeitstage entfallen auf Krankheit. Das sind als Sechs-Tage-Woche gerechnet fast zwei Wochen. Damit verbleiben an effektiv geleisteter Arbeitszeit etwa 43 bis 44 Wochen - mal 40 Wochenstunden sind das 1.720 bis 1.760 effektiv gearbeitete Stunden pro Jahr. Teilzeitkräfte sind anteilig nach den Wochenstunden zu rechnen. Bei einer Zwölf-Stunden-Stelle wäre der Faktor 0,3 anzusetzen. Bei Arbeitszeiten oberhalb von 40 Stunden (zum Beispiel Filialleiter) können Faktoren größer als 1 resultieren. 48 Wochenstunden addieren sich nach obiger Rechenweise zu 2.064 bis 2.112 tatsächlich geleisteten Jahresstunden. Geringfügige Beschäftigungen - „450-Euro-Stellen“ - werden ebenfalls mit den tatsächlichen Wochenstunden nach dem angegebenen Schema berechnet, da auch hier Anspruch auf regulären Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Mutterschaften führen zu einem „Ausbuchen“ der entsprechenden Stunden.